Abschlussprüfungen für Schulfremde

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Mit der Teilnahme an der Schulfremdenprüfung können Bewerberinnen und Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte allgemein bildende Schule oder kein öffentliches oder staatlich anerkanntes sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besuchen, einen Hauptschulabschluss, einen Werkrealschulabschluss bzw. einen Realschulabschluss erwerben.
Ein erfolgreicher Schulabschluss gilt als Voraussetzung für berufliche Ausbildungsgänge und als Grundlage für weitere Schulabschlüsse. Wer in seinem bisherigen schulischen Werdegang keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnte, diesen aber als Zugangsvoraussetzung für eine Berufsausbildung oder weitere berufliche Qualifikationen benötigt, hat die Möglichkeit, diesen Abschluss über die sogenannte Schulfremdenprüfung zu erwerben.

Allgemeine Informationen zu den Schulfremdenprüfungen in den Schularten:

Schulfremdenprüfung - Haupt-/Werkrealschulabschluss

Schulfremdenprüfung - Realschulabschluss

Formulare und Informationen zur Anmeldung

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung beim Staatlichen Schulamt stets bis spätestens zum 01. März erfolgen muss. Zur Anmeldung verwenden Sie - je nach angestrebtem Abschluss - die nachfolgenden Formulare.

Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss

Schulfremdenprüfung Werkrealschulabschluss

Schulfremdenprüfung Realschulabschluss