Mit der Teilnahme an der Schulfremdenprüfung können Bewerberinnen und Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich
anerkannte allgemein bildende Schule oder kein öffentliches oder staatlich anerkanntes sonderpädagogisches Bildungs- und
Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besuchen, einen Hauptschulabschluss, einen Werkrealschulabschluss bzw. einen
Realschulabschluss erwerben.
Ein erfolgreicher Schulabschluss gilt als Voraussetzung für berufliche Ausbildungsgänge und als Grundlage für weitere
Schulabschlüsse. Wer in seinem bisherigen schulischen Werdegang keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnte, diesen aber als
Zugangsvoraussetzung für eine Berufsausbildung oder weitere berufliche Qualifikationen benötigt, hat die Möglichkeit, diesen
Abschluss über die sogenannte Schulfremdenprüfung zu erwerben.
Allgemeine Informationen zu den Schulfremdenprüfungen in den Schularten:
Schulfremdenprüfung - Informationen des Ministerium für Kultus
Formulare und Informationen zur Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung beim Staatlichen Schulamt stets bis spätestens zum 01. März erfolgen muss. Zur Anmeldung verwenden Sie ausschließlich die auf den Seiten des Ministeriums für Kultus bereitgestellten Formulare.