Mit der Teilnahme an der Schulfremdenprüfung können Bewerberinnen und Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich
anerkannte allgemein bildende Schule oder kein öffentliches oder staatlich anerkanntes sonderpädagogisches Bildungs- und
Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besuchen, einen Hauptschulabschluss, einen Werkrealschulabschluss bzw. einen
Realschulabschluss erwerben.
Ein erfolgreicher Schulabschluss gilt als Voraussetzung für berufliche Ausbildungsgänge und als Grundlage für weitere
Schulabschlüsse. Wer in seinem bisherigen schulischen Werdegang keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnte, diesen aber als
Zugangsvoraussetzung für eine Berufsausbildung oder weitere berufliche Qualifikationen benötigt, hat die Möglichkeit, diesen
Abschluss über die sogenannte Schulfremdenprüfung zu erwerben.
Allgemeine Informationen zu den Schulfremdenprüfungen in den Schularten:
Schulfremdenprüfung - Haupt-/Werkrealschulabschluss
Schulfremdenprüfung - Realschulabschluss
Formulare und Informationen zur Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung beim Staatlichen Schulamt stets bis spätestens zum 01. März erfolgen muss. Zur Anmeldung verwenden Sie - je nach angestrebtem Abschluss - die nachfolgenden Formulare.
Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss
- Informationen zur Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde
- Anmeldung zur Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss 2026
- Anlage zur Anmeldung - Themenvorschläge und Informationen - Präsentationsprüfung
- Bescheinigung - Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss - Gymnasialschüler Klasse 9
Schulfremdenprüfung Werkrealschulabschluss
- Informationen zur Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde
- Anmeldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschulabschluss 2026
Schulfremdenprüfung Realschulabschluss
- Informationen zur Realschulabschlussprüfung für Schulfremde
- Anmeldung zur Schulfremdenprüfung Realschulabschluss 2026
- Bescheinigung - Schulfremdenprüfung Realschulabschluss - Gymnasialschüler Klasse 10