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Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde

Prüfungsteile sind bei der Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde:

  • Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie auf das gewählte Fach des Wahlpflichtbereichs (Technik oder Alltagskultur, Ernährung und Soziales)

  • Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf eines der naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie oder Physik, eines der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Geschichte, Geographie oder Gemeinschaftskunde, das Fach Englisch in Form der Kommunikationsprüfung und ein weiteres vom Prüfling zu benennendes schriftliches Prüfungsfach

  • Auf Wunsch des Prüflings oder nach Entscheidung der oder des Vorsitzenden können weitere schriftliche Prüfungsfächer mündlich geprüft werden.

Zulassung zur Prüfung

Zur Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde wird zugelassen, wer

  • in Baden-Württemberg den ständigen Wohnsitz hat,
  • die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre,
  • nicht bereits die ordentliche Werkrealschulabschlussprüfung oder die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt hat,
  • nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Werkrealschulabschlussprüfung oder der entsprechenden Abschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen hat und
  • keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule und kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besucht.

Anmeldung zur Prüfung

Die Meldung zur Abschlussprüfung mit den entsprechenden Formblättern und erforderlichen Nachweisen (bitte nur beglaubigte Kopien, auf keinen Fall Originale!) richten Sie bitte bis spätestens 1. März jeden Jahres an

Staatliches Schulamt Mannheim
z.H. Herrn Andreas Tibelius o.V.i.A.
Augustaanlage 67
68165 Mannheim

Bitte fügen Sie dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen bei (bitte nur beglaubigte Kopien, keine Originale!):
Benötigte Unterlagen (Checkliste)

Weitere Informationen finden Sie hier

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