Das von den Erziehungsberechtigten wahrgenommene Wahlrecht nach einem inklusiven Bildungsangebot löst die Bildungswegeplanung aus. Diese wird vom Staatlichen Schulamt Mannheim gesteuert. Daran beteiligt sind zudem die Schulen und weitere berührte Stellen (ggf. Schulträger, Jugendamt, Sozialamt).
Die Bildungswegeplanung wird durch eine Bildungswegekonferenz (BWK) abgeschlossen. Hierzu werden die Erziehungsberechtigten eingeladen. In der Bildungswegekonferenz wird der Bildungsort besprochen. Weiterhin werden schulische Bedingungen für die Maßnahme beschrieben und protokolliert.
Die inklusiven Bildungsangebote sind im zieldifferenten Unterricht in der Regel gruppenbezogen angelegt. Auf eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Umsetzung wird geachtet. Beim Staatlichen Schulamt Mannheim gibt es Kontaktpersonen zu Fragen der Inklusion im Allgemeinen und Regionalkoordinatoren für die konkrete Beratung und Planung.
- Das Sonderpädagogische Feststellungsverfahren
- Kontaktpersonen
- Formulare finden Sie im Bereich Service >>
- Lernorte