Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an allgemeinen Schulen können zielgleich oder zieldifferent unterrichtet werden.
Zieldifferenter Unterricht erfolgt bei Schülerinnen und Schülern, die an der allgemeinbildenden Schule nicht nach dem Bildungsplan dieser Schulart unterrichtet werden. Grundlage für den zieldifferenten Unterricht ist entweder der Bildungsplan des Förderschwerpunkts Lernen oder Bildungsplan des Förderschwerpunkts geistige Entwicklung.
Wie funktioniert zieldifferenter Unterricht an allgemeinen Schulen? Idealerweise lernen die Schülerinnen und Schüler am gemeinsamen Bildungsgegenstand auf unterschiedlichen Niveaustufen. Alle beteiligten Lehrkräfte arbeiten hierfür eng zusammen. Sonderpädagogische Lehrkräfte erfassen die jeweiligen Lernvoraussetzungen und entwickeln bedarfsgerechte Unterrichtsangebote. Gemeinsam mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule erarbeiten sie Förderpläne für die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und erstellen entsprechende Tages-, Wochen- und Jahrespläne. Alle beteiligten Lehrkräfte nehmen gemeinsam ihre Verantwortung für die Gestaltung von Erziehungs- und Bildungsprozessen wahr, führen Unterrichtsstunden alleine oder auch gemeinsam durch und begleiten Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot individuell.
Die Leistungsbewertung für Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, orientiert sich an den im Rahmen der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung festgelegten Entwicklungs- und Bildungszielen auf der Grundlage des Bildungsplans für den jeweils festgelegten Förderschwerpunkt. Die Schüler erhalten ein Zeugnis der allgemeinen Schule. Schulberichte, Halbjahresinformationen und Zeugnisse sowie Lernentwicklungsberichte und weitere schriftliche Rückmeldungen über erbrachte Leistungen enthalten einen Hinweis auf den zieldifferenten Unterricht und den zugrunde gelegten Bildungsplan.
Insbesondere in der jeweiligen Abschlussklasse weist das Zeugnis darüber hinaus ggf. besondere Ziele oder Kompetenzen aus, die sich aus dem zugrunde gelegten Bildungsplan ergeben, die mit Abschluss der Klasse erreicht oder erworben wurden. Auch Hinweise für einzelne Fächer oder Fächerverbünde können aufgeführt werden, wenn z.B. Kompetenzen erworben wurden in einem Fach der allgemeinen Schule, das der jeweils zugrunde gelegte Bildungsplan nicht kennt oder wenn der Leistungsstand auf dem die Beurteilung erfolgte, vom zugrunde gelegten Bildungsplan abweicht.