Um die Erziehungsberechtigten bei der Ausübung des Wahlrechts zu unterstützen, hat das Staatliche Schulamt Mannheim für die Beratung einen Leitfaden entwickelt, der die Informationen in vereinfachter Sprache zusammenfasst und die Sachverhalte veranschaulicht.
Die Beratung der Erziehungsberechtigten zur Ausübung des Wahlrechts erfolgt im Anschluss an die Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Die Beratung hat zum Ziel, die Erziehungsberechtigten zu ermächtigen, eine gute Entscheidung für die Beschulung ihres Kindes treffen zu können. Die Erziehungsberechtigten haben die Wahl zwischen der Beschulung an einer allgemeinen Schule (Inklusion) oder am zuständigen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum.