Die zentrale Bedeutung der deutschen Sprache und die Förderung von Kindern mit einem sprachlichen Förderbedarf, insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, sind in allen seit 2004 geltenden Bildungsplänen verankert. Die Fähigkeit der Kinder und Jugendlichen, die Standardsprache zu lernen und sich in dieser zu verständigen, ist ein zentrales Anliegen aller Schularten. Alle Fächer haben einen sprachbildenden Auftrag und achten auf einen korrekten, angemessenen, partner- und situationsbezogenen Sprachgebrauch.
Die Verwaltungsvorschrift zur Sprachförderung "Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf an allgemein bildenden und beruflichen Schulen" vom 1. August 2008 ermöglicht die Einrichtung von Vorbereitungsklassen und -kursen für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf. Die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern in eine der Maßnahmen setzt bei den Schulen eine verbindliche altersstufengemäße Sprachstandsfeststellung voraus. Dies gewährleistet eine gezielte, individuelle Förderung sowohl für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, als auch für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Sprachförderbedarf. Die Einbeziehung der Eltern und die kontinuierliche Förderung werden als wichtige Gelingensfaktoren betrachtet.