Die Schule ist ein wichtiger Ort der Sozialisation für Kinder und Jugendliche. Neben der Beratung an den Schulen ist allerdings auch häufig weitere Unterstützung nötig, die nur im Zusammenwirken mit der Kinder- und Jugendhilfe leistbar ist. Dies gilt insbesondere immer dann, wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen in Gefahr ist.
Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) sieht seit 2012 vor, dass Schulen bei Verdacht auf Gefährdung oder Beeinträchtigung des Kindeswohls das Jugendamt und andere Stellen einbeziehen soll.
Umfassender Kinderschutz in der Schule braucht das Engagement und die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten: der Lehrkräfte, der
pädagogischen Fachkräfte sowie der Vertreter der Jugendämter.
Aus diesem Grund hat sich ein Arbeitskreis aus Vertretern der Jugendämter, Sozialen Dienste, des Fachbereichs Bildung der Stadt
Mannheim, der Schulpsychologischen Beratungsstelle und Schulleitungen von Heidelberg, Mannheim, dem Rhein-Neckar-Kreis und dem
Neckar-Odenwald-Kreis und Vertretern des Staatlichen Schulamts Mannheim zusammengesetzt, um diesen Leitfaden zusammenzustellen.
Was ist die konkrete Aufgabe der Schulen, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aufkommt? Mit den Empfehlungen in diesem
Leitfaden möchten wir Anregungen zur Prozessgestaltung geben, die Handlungssicherheit und Orientierung bieten.
Leitfaden