Navigation überspringen

Unterstützung bei der Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schüler

Information zur schulischen Anmeldung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine

Allgemeine Information

Die Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen beginnt in Deutschland in der Regel mit sechs Jahren und endet in der Regel mit 18 Jahren.
Nach Ankunft aus dem Ausland in Deutschland beginnt die Schulpflicht hingegen erst nach 6 Monaten. Ein Recht auf Schulbesuch kann jedoch ab dem ersten Tag der Ankunft in Anspruch genommen werden.

Grundschule

Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Jahren bis 10 Jahren besuchen die Grund-schulen des entsprechenden Schulbezirkes (Wohnortes). Gegebenenfalls findet an dieser ein Sprachförderangebot statt.

Weiterführende Schule

Kinder und Jugendliche im Alter von 10 Jahren bis 16 Jahren besuchen eine weiterführende Schule, bei Bedarf ebenfalls mit einer Sprachförderklasse. 

Kinder und Jugendlichen mit sprachlichen Vorkenntnissen

Kinder und Jugendliche mit entsprechenden Vorkenntnissen, z. B. gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse und die somit keiner Sprachförderung bedürfen, können die Regelklasse einer Grundschule, bzw. einer weiterführenden Schule besuchen.

Berufsschulpflicht

Mit dem Alter von 16 Jahren kann im Einzelfall die Berufsschulpflicht beginnen.

Anmeldeprozess an den Schulen

Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis

Anmeldungen erfolgen bei der Schulleitung der Grundschule oder der gewünschten weiterführenden Schule. Gegebenenfalls würde diese bedarfsgerecht weiterverweisen.  

Registrierung von interessierten Personen zur Beschulung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen in den Schulen

Freiwillige (Pensionäre, ausgebildete Lehrkräfte, Studierende, ukrainische Lehrkräfte, Lehrkräfte anderer Nationen, Personen mit pädagogischer Vorbildung, Erzieherinnen und Erzieher etc.), die bei der Beschulung Geflüchteter an Grund-, Haupt-, Werkreal- und Realschulen, Gemeinschaftsschulen, allgemein bildenden Gymnasien und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie an Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg unterstützen wollen, können sich über das neu eingerichtete landesweite Internet-Portal registrieren lassen.

https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/Beschulung+Gefluechteter+aus+der+Ukraine

bzw.

https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite

Weitere Informationen

Weitere informationen finden Sie auch auf den Seiten des Kultusministeriums

Kontakte der Ansprechpartner/in im Staatliches Schulamt Mannheim

Pädagogische Fragen:

Frau SAD`in Brokowski-Shekete
florence.brokowski-shekete@ssa-ma.kv.bwl.de
0621-2924135

Einstellungsfragen für befristete Beschäftigungen:

Herr SR Stephan Meinzer
stephan.meinzer@ssa-ma.kv.bwl.de
0621-2924125

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.