Die SBBZ, insbesondere diejenigen mit Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung und geistige Entwicklung, können in enger Kooperation mit allg. Schulen kooperative Organisationformen des gemeinsamen Unterrichts (früher: "Außenklassen“) anbieten. Hierbei kooperiert eine Klasse des SBBZ mit einer Klasse einer allg. Schule mit dem Ziel, dass so viel gemeinsamer Unterricht wie möglich stattfindet.
Die Schülerinnen und Schüler des SBBZ besuchen den Unterricht in der kooperierenden allg. Schule, bleiben schulrechtlich Schülerinnen und Schüler des zuständigen SBBZ. Die sonderpädagogische Versorgung mit Lehrkräften des SBBZ umfasst alle Schulstunden, die im Rahmen der Kooperation an der allg. Schule stattfinden. Die Schülerbeförderung wird durch das SBBZ sichergestellt.
Das Staatliche Schulamt Mannheim kann nach § 15 (6) SchG im Einvernehmen mit den Schulträgern kooperative Organisationformen
des gemeinsamen Unterrichts einrichten, wenn die erforderlichen sächlichen und personellen Voraussetzungen an der Schule erfüllt
sind.