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Beratung

Die Beratung von Erziehungsberechtigten ist ein wesentlicher Bestandteil des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Grundschule. Eine kontinuierliche, verlässliche Information und Beratung der Erziehungsberechtigten mit verbindlichen Angeboten der Schule und ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Schule und Erziehungsberechtigten sind der Grundstein für eine tragfähige Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.

Die Beratung der Erziehungsberechtigten vor und während der Grundschulzeit erfolgt durch:

  • eine Informationsveranstaltung für Erziehungsberechtigte der zukünftigen-Erstklässler
  • jährlich mindestens ein verbindliches Gespräch mit den Erziehungsberechtigten über den Lern- und Entwicklungsstand auf der Grundlage von:
    • Lern- und Entwicklungsdokumentationen
    • kompetenzbasierten Berichten
    • Präsentationsergebnissen
    • Portfolios
    • praktischen Arbeiten
    • Lerntagebüchern
    • jährliche Informationsangebote zur Lern- und Entwicklungsberatung
  • eine Informationsveranstaltung für Erziehungsberechtigte der Viertklässler
  • ein dokumentiertes Informations- und Beratungsgespräch mit den Erzie-hungsberechtigten in Klasse 4 vor Erstellen der Grundschulempfehlung
  • bei Bedarf pädagogisch-psychologische Beratung durch eine Beratungslehrkraft während der gesamten Grundschulzeit und im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens
  • bei Bedarf Beratung durch die Schulpsychologische Beratungsstelle während der gesamten Grundschulzeit



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