Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ansprechpartner, der berät und sich im Schulamt für Ihre Belange einsetzen kann. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) unterliegen Personalrät*innen der Schweigepflicht. Vorgebrachte Anliegen werden vertraulich behandelt.
Wir sind in ständigem Austausch mit der Stufenvertretung des Personalrates beim Regierungspräsidium BPR (Bezirkspersonalrat) und Kultusministerium HPR (Hauptpersonalrat) und können Ihnen deshalb auch bei Problemen und Fragen weiterhelfen, die über die untere Schulaufsichtsbehörde hinausgehen.
Das Selbstverständnis der Personalratsarbeit ist geprägt durch Partnerschaftlichkeit, wir sehen unsere Aufgaben im Rahmen der durch das LPVG vorgegebenen „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ in der Beratung, Begleitung, Unterstützung, als Wächter und Korrektiv.
Der Personalrat darf keine Rechtsberatung vornehmen. Wir empfehlen in diesen Fällen, sich an die Gewerkschaft, Ihren Berufsverband oder an einen Fachanwalt zu wenden.