Frau Dr. Annette Pfisterer
Beauftragte für Chancengleichheit
Sprechzeit
Mo. und Do. 9:00 - 16:00 Uhr
(0621) 292 4126
Annette.Pfisterer@ssa-ma.kv.bwl.de
Kontakt
Staatliches Schulamt Mannheim
Augustaanlage 67
68165 Mannheim
Chancengleichheitsgesetz
„Das Chancengleichheitsgesetz hat in Umsetzung des Verfassungsauftrags nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes zum Ziel,
die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Baden- Württemberg weiter voran zu bringen und die
gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und
Familienarbeit entscheidend zu verbessern.“
Ziel des Gesetzes ist
- die berufliche Förderung von Frauen unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
- eine Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen
- eine deutliche Erhöhung des Anteils der Frauen in Bereichen der Unterrepräsentation
- eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer
Programm: Frauen in Führungspositionen
Wer setzt diese Gesetz um?
- Die Dienststellen und ihre Leitungen
- Die Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin unterstützen die Dienststellen bei der Umsetzung des Gesetzes
- Alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere diejenigen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben
Die Beauftragte für Chancengleichheit ist die Ansprechpartnerin für Chancengleichheit der Schulen, bzw. der Beauftragten für Chancengleichheit der Schulen mit mehr als 50 Beschäftigten. [weitere Informationen auf den Seiten des Kultusministeriums ]