Gleichstellung (mit schwerbehinderten Menschen)
Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bedeutet, dass dieser Mensch die gleichen Rechte und Chancen wie nicht behinderte Menschen hat, insbesondere im Bereich der Arbeit und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und eine inklusive Umgebung zu schaffen, in der schwerbehinderte Menschen ihre Fähigkeiten und Talente voll entfalten können. Dazu gehören beispielsweise die Anpassung von Arbeitsplätzen, die Bereitstellung von Hilfsmitteln und die Schaffung von Zugänglichkeit in öffentlichen Einrichtungen. Durch Gleichstellung soll Diskriminierung verhindert und die Selbstbestimmung und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen gefördert werden.
Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen soll insbesondere zwei Punkte hervorheben:
- Schutz vor Kündigung: Schwerbehinderte Menschen sollen vor diskriminierenden Kündigungen geschützt werden und gleiche Rechte wie nicht behinderte Menschen haben, um ihre Arbeitsplätze zu sichern.
- Erlangung eines Arbeitsplatzes: Schwerbehinderte Menschen sollen die gleichen Chancen wie nicht behinderte Menschen haben, einen Arbeitsplatz zu erlangen und ihre Fähigkeiten und Talente auf dem Arbeitsmarkt einzubringen.
Dies soll sicherstellen, dass schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden und gleiche Möglichkeiten wie alle anderen haben, um ihre beruflichen Ziele zu verfolgen.